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Durch eine Impfung möchten sich Patienten vor bestimmten Infektionen schützen z.B. in Vorbereitung auf eine Reise in bestimmte Risikogebiete für Krankheiten wie die Tollwut. Patienten mit Immunsuppression, dazu gehören z.B. Patienten mit Immundefekten, Organtransplantationen, aber auch HIV-Patienten mit aktuell niedrigem CD4-Wert, haben ein deutlich erhöhtes Risiko für impfpräventable Infektionserkrankungen, die darüber hinaus in dieser Patientengruppe besonders schwer verlaufen können. Viele haben jedoch grundsätzlich Vorbehalte und in der Regel die unberechtigte Sorge, dass die Grunderkrankung durch Impfungen verstärkt werden kann. Die Impfquote in diesen Risikogruppen ist daher auch äußerst gering. Deswegen ist es wichtig für jeden Patienten individuell zu analysieren welche Impfungen möglich sind und von welchen abzuraten sind.
Um sinnvolle Impfempfehlungen für diese Patientengruppe zu geben, muss man die verschiedenen Impfmethoden unterscheiden. Generell kann man zwischen Totimpfstoffen und Lebendimpfstoffen differenzieren. Totimpfstoffe enthalten keinen lebenden Krankheitserreger, die sich vermehren können. Normalerweise sind dort inaktivierte Erreger oder ausgewählte Bestandteile des Erregers enthalten. Zusätzlich beinhalten Totimpfstoffe sogenannte Adjuvantien. Dies sind zusätzliche Komponenten, welche die Impfreaktion verstärken. Diese Totimpfstoffe sind bei Patienten mit immunologischen Störungen in der Regel kein Problem und gut verträglich.
Vielschichtiger und schwieriger ist dagegen die Abwägung für oder gegen den Einsatz von Lebendimpfstoffen. In diesen Impfstoffen sind vermehrungsfähige Pathogene in abgeschwächter Form enthalten, die keine Erkrankung beim Gesunden verursachen. Bei immunsupprimierten Patienten ist die Sicherheit von Lebendimpfstoffen abhängig vom jeweiligen Immundefekt. Beispielhaft für das mögliche Risiko ist der Fall eines HIV-Infizierten, der jedoch keine antiretrovirale Therapie bekam, der nach einer MMR-Impfung (Masern-Mumps-Röteln) mit einem Lebendimpfstoff eine tödliche Masern-Lungenentzündung entwickelte.
Daher sollte nach Möglichkeit auf Lebendimpfstoffe verzichtet werden. Für HIV-Patienten hängt diese Empfehlung von der CD4-Zellzahl ab. Generell gilt: Ist der CD4-Wert > 500 können Lebendimpfungen durchgeführt werden, zwischen 200-499 muss eine genaue Risiko-Nutzen Abwägung gemacht werden. Ist der CD4-Wert <200 sind Lebendimpfungen kontraindiziert.
Quelle: Spektrum der Virologie 1/2018
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Die Suche nach einem Wirkstoff, der HIV im menschlichen Körper dauerhaft in Schach halten kann, gilt als besonders herausfordernd. Da die Forschungskosten für neue Wirkstoffe extrem teuer sind, bündeln viele Unternehmen ihre Kräfte. Ein Beispiel dafür ist die Firma Abivax. Derzeit befindet sich der von der Firma entwickelte Wirkstoff ABX464 in der klinischen Phase II. Er soll die Viruslast im Blut von Patienten besonders lang anhaltend senken. Um die immensen Kosten der klinischen Testphase stemmen zu können, will sich die Firma einen Partner suchen und die Kräfte bündeln.
Besonders interessant ist eine Kooperation mit Partnern aus dem Impfstoffbereich. In diesem Sektor gibt es mehrere Unternehmen, die sehr aussichtsreiche Ansätze zur Stimulation des Immunsystems verfolgen. Hier kann ein kombinierter Ansatz nicht nur Kostenersparnisse, sondern auch neue, kreative Ansätze in der HIV-Forschung bringen. Durch solche Kooperationen kann die Möglichkeit endlich ein Mittel zu finden, das das HI-Virus endgültig besiegt, gefunden werden.
Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/article170954228/Firmen-buendeln-ihre-kraefte-im-kampf-gegen-Aids.html; Anja Etzel
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In den nächsten Jahren ist zu erwarten, dass auch in der HIV-Therapie generische Präparate immer mehr an Bedeutung gewinnen. Generika sind Medikamente, die den gleichen Wirkstoff wie das Originalpräparat enthalten, sich jedoch in den eingesetzten Hilfsstoffen unterscheiden können. Ein Generikum hat somit die gleiche Wirkung wie das Originalpräparat, jedoch kann es in sehr wenigen Fällen durch die andere Hilfsstoffzusammensetzung zu Unverträglichkeiten oder auch Allergien führen.
Das erste Generikum im Bereich HIV ist analog zu Truvada und ist z.B. zugelassen für die Prä-Expositions-Prophylaxe (PrEP) von Hexal, welches in verblisterter Form im Rahmen eines Pilotprojektes in bestimmten Apotheken (siehe www.dahka.de)
in Deutschland für 50,05 € erhältlich ist. Seit 01. Dezember 2017 bietet auch Ratiopharm ein günstiges Generikum zu Truvada für 69,90 € an. Dieses ist in allen Apotheken erhältlich und wird nicht nur für die PrEP, sondern – in Kombination mit weiteren HIV-Medikamenten – auch für die HIV-Therapie eingesetzt. Ebenfalls seit Dezember erhältlich ist Padviram, ein Generikum von Hexal zu Atripla, welches die Wirkstoffe Efavirenz, Emtricitabin und Tenofovir enthält.
Nachdem die ersten Generika für die Behandlung von HIV auf den Markt gekommen sind, ist es sehr wahrscheinlich, dass weitere folgen werden. Aufgrund dieser Tatsache, ist es möglich, dass auch im Bereich der HIV-Therapie in Zukunft Rabattverträge zwischen den Krankenkassen und pharmazeutischen Firmen geschlossen werden. Bei einem bestehenden Rabattvertrag übernehmen die Krankenkassen nur Medikamente, die von einem oder mehreren bestimmten Unternehmen - und somit zu einem für die Krankenkasse günstigen Preis - hergestellt werden. Da sich diese Verträge jedoch von Zeit zu Zeit ändern, kann es dazu führen, dass der Patient sein Arzneimittel von unterschiedlichen Firmen bekommt. Dies kann von Seiten des Arztes nur durch ein „aut idem“- Kreuz verhindert werden, welches dem Apotheker genau vorschreibt, welcher Hersteller abzugeben ist.
Bereits länger in die Therapie von HIV Einzug gehalten haben sogenannte Re-Importe. Dies sind Medikamente, die identisch mit dem Originalpräparat sind, da sie nicht nur den gleichen Wirkstoff enthalten, sondern auch denselben Hersteller haben. Trotzdem sind diese günstiger als die Originale, da sie im Ausland eingekauft werden, was den Apotheker zu einer bevorzugten Abgabe dieser Präparate verpflichtet. Oft findet man auf den Verpackungen dieser Re-Importe fremdsprachige Texte, welche schnell zu Verunsicherungen führen. Diese sind jedoch in aller Regel unbegründet, da Fälschungen durch ein sehr strenges Überwachungssystem so gut wie nie vorkommen.
Des Weiteren möchten wir auf die nun erhältliche Quartalspackung von Isentress 600 mit 180 Stück hinweisen, welches im Gegensatz zum Isentress 400 einmal täglich zu zwei Tabletten gegeben wird anstelle von zweimal täglich eine. Somit wurde nicht nur die Einnahme erleichtert, sondern auch die Zuzahlung gesenkt, die pro Quartal entrichtet werden muss.
Quelle: „Projekt Information“, Jahrgang 26 Nr. 1, Januar/Februar 2018