Zum Jahresanfang 2025 sollen gesetzlich versicherte Patienten eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten, sofern sie nicht aktiv widersprechen. Sie legt alle medizinischen Gesundheitsdaten der Patienten zusammen und gibt behandelnden Ärzte einen Überblick über diese. Über die ePA-App haben Patienten die Möglichkeit die Sichtbarkeit ihrer Daten zu verwalten. Das soll Prozesse deutlich vereinfachen, die allgemeine Versorgung aller Patientenen verbessern und zu einem digitalisierten Gesundheitswesen beitragen.
Ein Risiko der ePA ist jedoch, dass Diskriminierung verschiedener Patientengruppen im Gesundheitswesen weiter ansteigen könnte, obwohl diese jetzt schon zum Alltag vieler Menschen gehört. Unter anderem HIV-positive Menschen, queere Patienten und Drogenkonsumenten haben immer noch mit Stigmatisierung zu kämpfen. Patienten sollen und haben weiterhin die Möglichkeit selbstbestimmt mit ihren Gesundheitsinformationen umzugehen. Jedoch müssen die Patienten aktiv handeln, d.h. die ePA gänzlich ablehnen oder einzelne Daten sperren oder löschen. Ansonsten können Ärzte erstmal alle Informationen für 90 Tage einsehen, wenn ein Behandlungskontext vorliegt. So haben Ärzte neben Arztbriefen und Laborbefunden ebenfalls Einsicht auf z.B. die Abrechnungsdaten der Krankenkasse. Grundsätzlich ist es also möglich für Patienten weiter selbst zu entscheiden, welche Daten abrufbar sind. Kritisiert wird jedoch, dass es nicht für jeden ersichtlich ist, was alles gelöscht, bzw. gesperrt werden muss. Somit müssten Patienten auf Daten achten die über die relevanten medizinischen Dokumente für die jeweiligen Ärzte hinausgehen.
Die deutsche Aids-Hilfe hat hierzu eine Website erstellt um es für Patienten einfacher zu machen zu verstehen was die ePA genau ist, was nötig ist um mit den Daten selektiv umzugehen und klärt allgemein häufi g auftretende Fragen. Die Handhabung wird regelmäßig auf den neusten Stand gebracht und wurde zusammen mit verschiedenen betroffenen Patientengruppen erstellt. Die deutsche Aidshilfe fordert weiter, dass Patienten grundsätzlich in Entwicklungsprozesse und Gestaltung im Gesundheitswesen frühzeitig mit eingebunden werden. Zudem gäbe es auch im Gesundheitswesen Machtverhältnisse, die stets ausgeglichen werden müssen, um Interessenskonfl ikte zu vermeiden.
Die Aids-Hilfe möchte mit konstruktiver Kritik die Digitalisierung im Gesundheitswesen begleiten. Es geht darum über die ePA aufzuklären und Patienten Sicherheit im Umgang mit ihren Gesundheitsdaten zu geben. Unter anderem werden dort Vor- und Nachteile aufgelistet und potentielle Risiken erklärt (bspw. Diskriminierungsrisiken) um die Entscheidung zwischen Nutzung und Nicht-Nutzung zu vereinfachen. Grundsätzlich bietet die elektronische Patientenakte viele Vorteile, z.B. Doppeluntersuchungen bei unterschiedlichen Ärzten können nahezu ausgeschlossen werden. Trotzdem birgt sie auch einige Risiken, die jedoch durch einen selbstbestimmten Umgang minimiert werden können.
Alle Infos findet man auch unter https://www.aidshilfe.de/medien/md/epa/
Quelle: https://www.aidshilfe.de/elektronische-patientenakte ; https://www.hivandmore.de/archiv/2024-2/digitale-handreichung-fuer-mehr-
selbstbestimmung.shtml