Die DAK übernimmt als erste gesetzliche Krankenkasse in Deutschland die Kosten für die HIV-Präexpositionsprophylaxe, kurz PrEP, als freiwillige Satzungsleistung. Dies beschloss die DAK bereits Ende 2018; das Bundesverwaltungsamt erteilte nun am 06. Februar die Genehmigung dazu.

„Die DAK-Gesundheit ist die erste große Kasse, die jetzt agiert und ihren Versicherten die sogenannte PrEP ermöglicht“, sagte eine DAK Unternehmenssprecherin. Die DAK wolle „neue Wege gehen“, weil die Zahl der Neuinfizierten trotz vielfältigen Bemühungen nicht zurückgehe. „Durch die PrEP wird der Einzelne vor einer HIV-Infektion bewahrt und unsere Versichertengemeinschaft vor den damit verbundenen Folgekosten“, erklärte Dieter Schröder, Vorsitzender des DAK-Verwaltungsrats. Nach Angaben der DAK kostet die PrEP pro Jahr 800€, eine HIV-Therapie im Schnitt 20.000€.

Die DAK folgt damit der Forderung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der die Krankenkassen im Sommer 2018 aufforderte die Kosten für die PrEP zu übernehmen. Ein entsprechender Entwurf des sogenannten Termin- und Versorgungsgesetzes soll in Zukunft dafür sorgen, dass gesetzlich krankenversicherte mit substanziellen HIV-Infektionsrisiko einen Anspruch auf die PrEP haben; und darüber hinaus die erforderliche ärztliche Beratung und Untersuchung von den Krankenkassen erstattet werden.

Die DAK erstattet im Detail bis zu 200€ im Quartal abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung, höchstens jedoch die tatsächlich entstandenen Kosten. Als Vorrausetzungen gelten Vorgaben. Der Versicherte muss mindestens 16 Jahre alt sein. Die medikamentöse Art der PrEP ist definiert als eine Kombination der Wirkstoffe Tenofovirdisoproxil und Emtricitabin. Das entsprechende Arzneimittel muss in Deutschland zur Vorbeugung von Infektionen mit dem Humanen Immundefizienz-Virus (HIV-1) zugelassen sein. Nicht erstattet werden Kosten für Medikamente, welche aus dem Ausland mitgebracht oder eingeführt werden.

„Wir möchten, dass unsere Versicherten mit regulären Arzneimitteln versorgt werden, für die auch die entsprechenden Qualitätsstandards erfüllt sind“, teilte die DAK-Pressestelle mit.

Formal liegt der Erstattung ein entwertetes Privatrezept (bedruckt und abgestempelt) einer deutschen Apotheke zu Grunde. Versicherte können ein solches Rezept in einem DAK Servicezentrum oder auch per DAK Scan APP zur Erstattung einreichen. Wichtig: die DAK übernimmt auch rückwirkend ab dem 01. Januar 2019 die Kosten für die PrEP. Falls Sie also nachträglich ein Rezeptduplikat bzw. Zahlungsbelege für eine bereits in diesem Jahr bezogenen PrEP benötigen, so halten Sie hierzu Rücksprache mit Ihrem verschreibenden Arzt bzw. Ihrer beliefernden Apotheke.

Für den Fall, dass Ihnen Ihre Arztpraxis eine Privatrechnung für notwendige Vor- und Begleiterkrankungen ausgestellt hat, werden diese Kosten allerdings nicht von der DAK übernommen. Bleibt abzuwarten ob dem Beispiel der DAK weitere Krankenkassen folgen werden. Bislang sind laut Bundesversicherungsamt keine weiteren Anträge eingegangen. Bei den privaten Kostenträgern gibt es zumindest schon vereinzelte Fälle, in denen sowohl die PrEP Kosten für Medikamente als auch begleitenden Untersuchungen erstattet werden.

Quelle:  www.aerzteblatt.de; www.aidshilfe.de; Pressemitteilung DAK

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